Hintergrund: Andere Gedenktage
Der Welttag des Artenschutzes wird jedes Jahr am 3. März begangen, um an die Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens am 3. März 1973 zu erinnern. Die UNESCO ruft am 22. Mai den Welttag der biologischen Vielfalt aus. Er erinnert daran, dass am 22. Mai 1992 das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt verabschiedet wurde.
In Deutschland werden diese Tage jedoch kaum begangen – auch weil sie so früh im Jahr liegen, dass sich viele Arten und Lebensräume noch nicht richtig erleben lassen. Der Tag der Artenvielfalt inmitten der sommerlichen Vegetations- und Aktivitätsperiode der Natur soll das Potenzial der Artenvielfalt als Veranstaltungsthema voll ausschöpfen. Er ist Bestandteil der Initiative Artenkenntnis des LNV.